Viele wachsende Unternehmen in Deutschland arbeiten zunächst mit externen Anwaltskanzleien zusammen.
Ein Kundenvertrag muss geprüft, eine arbeitsrechtliche Frage geklärt oder eine Finanzierungsrunde begleitet werden. Das Unternehmen beauftragt eine Kanzlei, erhält die benötigte Beratung und kann sich anschließend wieder auf das Tagesgeschäft konzentrieren.
Für viele Unternehmen funktioniert dieses Modell über Jahre hinweg gut.
Mit zunehmendem Wachstum verändert sich jedoch häufig die Situation. Verträge werden komplexer, regulatorische Fragen nehmen zu und die Geschäftsführung oder der CFO verbringt immer mehr Zeit damit, rechtliche Themen zu koordinieren.
Spätestens dann stellt sich die Frage, ob es sinnvoll wäre, einen eigenen Juristen einzustellen.
Dabei geht es zunächst darum, herauszufinden, ob das Unternehmen tatsächlich einen Head of Legal benötigt, ob ein erfahrener Senior Legal Counsel ausreicht oder ob sich die Zusammenarbeit mit externen Kanzleien besser organisieren lässt.
Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich der erste Inhouse-Jurist?
Darauf gibt es keine pauschale Antwort.
Ich kenne vergleichsweise kleine Unternehmen mit sehr komplexen rechtlichen Anforderungen, während deutlich größere Unternehmen ihre Rechtsangelegenheiten problemlos mit externen Kanzleien abdecken.
Ein deutsches Technologieunternehmen, das ein weitgehend standardisiertes Produkt an kleinere Kunden verkauft, hat möglicherweise überschaubare rechtliche Anforderungen.
Ein anderes Unternehmen mit vergleichbarem Umsatz und derselben Mitarbeiterzahl verhandelt dagegen komplexe Verträge mit internationalen Großkunden, ist in mehreren Ländern tätig und unterliegt umfangreichen regulatorischen Anforderungen.
Der Bedarf an juristischer Unterstützung kann daher völlig unterschiedlich sein.
Deshalb würde ich weder den Umsatz noch die Mitarbeiterzahl oder die letzte Finanzierungsrunde als entscheidenden Maßstab nehmen.
Ein Unternehmen mit 80 Mitarbeitern kann rechtlich deutlich komplexer aufgestellt sein als eines mit 800.
Entscheidend ist vielmehr das Geschäftsmodell und die damit verbundene rechtliche Komplexität.
Wenn externe Anwaltskanzleien teuer und ineffizient werden
Ein häufiges Anzeichen dafür, dass sich ein Inhouse-Jurist lohnen könnte, ist der zunehmende Umfang der Arbeit, die an externe Kanzleien vergeben wird.
Dabei kommt es nicht unbedingt auf die Gesamtkosten an.
Ein Unternehmen, das jährlich 200.000 Euro für einige wenige hochspezialisierte regulatorische Angelegenheiten ausgibt, hat möglicherweise keinen Grund, einen eigenen Juristen einzustellen.
Ein anderes Unternehmen, das denselben Betrag für wiederkehrende Vertragsprüfungen, arbeitsrechtliche Fragen und allgemeine Rechtsberatung ausgibt, befindet sich in einer anderen Situation.
Entscheidend ist die Art der Arbeit.
Externe Kanzleien sind besonders wertvoll, wenn Spezialwissen benötigt wird. Bei alltäglichen rechtlichen Fragen kann es dagegen umständlich sein, jedes Mal jemanden einzuschalten, der das Unternehmen und seine internen Abläufe nicht im Detail kennt.
Nehmen wir die Verhandlung eines Kundenvertrags.
Ein externer Anwalt kann den Vertrag prüfen, rechtliche Risiken erkennen und Änderungen vorschlagen. Was er möglicherweise nicht weiß, ist, wie wichtig dieser Kunde für das Unternehmen ist, welche kommerziellen Zusagen bereits gemacht wurden oder welche Risiken die Geschäftsführung bewusst akzeptieren würde.
Diesen Hintergrund muss man immer wieder erklären.
Ein Inhouse-Jurist lernt dagegen das Geschäftsmodell, die Kunden und die internen Entscheidungswege kennen. Mit der Zeit kann er viele dieser Fragen selbst beantworten, ohne jedes Mal eine externe Kanzlei einzuschalten.
Externe Rechtsberatung wird dadurch natürlich nicht überflüssig. Auch große Rechtsabteilungen arbeiten regelmäßig mit Kanzleien zusammen.
Die rechtlichen Angelegenheiten lassen sich aber häufig deutlich effizienter bearbeiten.
Wenn Geschäftsführung und CFO zu viel Zeit mit rechtlichen Themen verbringen
Diesen Punkt unterschätzen Unternehmen meiner Erfahrung nach häufig.
Solange es keinen eigenen Juristen gibt, landen rechtliche Fragen zwangsläufig bei anderen Abteilungen.
Oft übernimmt der CFO diese Rolle.
Er ist Ansprechpartner für externe Kanzleien, kümmert sich um gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, prüft Verträge und koordiniert rechtliche Fragen aus verschiedenen Unternehmensbereichen.
Die Personalabteilung kümmert sich um arbeitsrechtliche Themen, der Einkauf um Lieferantenverträge und die Geschäftsführung wird eingeschaltet, sobald eine Angelegenheit besonders wichtig oder sensibel wird.
In kleineren Unternehmen kann das durchaus funktionieren.
Mit zunehmendem Arbeitsaufkommen werden diese zusätzlichen Aufgaben jedoch irgendwann zur Belastung.
Ein CFO sollte nicht jede Woche mehrere Stunden damit verbringen müssen, gewöhnliche Vertragsverhandlungen zu koordinieren, wenn sich diese Arbeit anders organisieren lässt.
Ebenso wenig muss die Geschäftsführung jede Diskussion über Haftungsregelungen oder Kündigungsklauseln begleiten.
Irgendwann kann es sinnvoll sein, eine Person einzustellen, die die rechtlichen Themen des Unternehmens zentral betreut.
Wenn Vertragsverhandlungen das Geschäft ausbremsen
Für viele Technologieunternehmen und wachstumsstarke Unternehmen in Deutschland sind kommerzielle Verträge einer der wichtigsten Gründe für die erste Inhouse-Einstellung.
Mit größeren Kunden steigen häufig auch die Anforderungen an die Vertragsverhandlungen.
Aus einem vermeintlich einfachen Kundenvertrag können wochenlange Diskussionen über Haftung, Freistellungen, Datenschutz, geistiges Eigentum und Service-Level-Vereinbarungen entstehen.
Große Unternehmen verfügen oft über eigene Rechtsabteilungen und umfangreiche Einkaufsprozesse.
Wenn für jede Vertragsverhandlung eine externe Kanzlei eingeschaltet werden muss, kann das den Vertriebsprozess erheblich verlangsamen.
Ein guter Inhouse-Jurist mit Schwerpunkt im Wirtschaftsvertragsrecht kann hier schnell einen Unterschied machen.
Er kann Vertragsstandards entwickeln, direkt mit den Rechtsabteilungen der Kunden verhandeln und dem Vertrieb helfen, besser einzuschätzen, an welchen Stellen Verhandlungsspielraum besteht.
Mit der Zeit weiß er auch, welche Vertragsklauseln wirklich kritisch sind und bei welchen Punkten sich langwierige Diskussionen vermeiden lassen.
Für Unternehmen mit einem hohen Volumen an Vertragsverhandlungen kann das ein überzeugendes Argument für eine eigene juristische Stelle sein.
Dafür braucht es allerdings nicht zwangsläufig einen Head of Legal. Ein erfahrener Legal Counsel kann diese Aufgaben möglicherweise genauso gut übernehmen.
Wenn regulatorische Anforderungen komplexer werden
In Deutschland gibt es zahlreiche Branchen, in denen regulatorische Expertise schon relativ früh wichtig wird.
Finanzdienstleistungen, FinTech, Gesundheitswesen, Energie und bestimmte Technologiebereiche können deutlich umfangreicheren rechtlichen Anforderungen unterliegen als weniger regulierte Unternehmen.
Hinzu kommen nationale und europäische Vorschriften.
Je nach Geschäftsmodell können beispielsweise die DSGVO, finanzaufsichtsrechtliche Anforderungen, Cybersicherheitsvorschriften oder branchenspezifische Regelungen eine Rolle spielen.
Komplexe regulatorische Anforderungen bedeuten allerdings nicht automatisch, dass ein Unternehmen einen eigenen Juristen einstellen sollte.
Bei einzelnen Spezialthemen kann eine externe Kanzlei die bessere Lösung sein. Manche Aufgaben gehören zudem eher in den Bereich Compliance oder Datenschutz als in die Verantwortung eines Head of Legal.
Wenn regulatorische Fragen jedoch regelmäßig die Produktentwicklung, Kundenverhandlungen oder Entscheidungen der Geschäftsführung beeinflussen, kann juristische Expertise im Unternehmen sinnvoll werden.
Das gilt insbesondere für Unternehmen, die in mehreren regulierten Märkten tätig sind oder neue Produkte mit komplexen rechtlichen Anforderungen entwickeln.
Wenn die internationale Expansion zusätzliche Rechtsfragen mit sich bringt
Ein deutsches Unternehmen, das in weitere europäische Länder oder in die USA expandiert, wird zwangsläufig mit neuen rechtlichen Fragen konfrontiert.
Arbeitsrechtliche Anforderungen unterscheiden sich, Kundenverträge müssen angepasst werden und gesellschaftsrechtliche Strukturen werden komplexer.
Anfangs lässt sich vieles durch lokale Kanzleien abdecken.
Schwieriger wird es, wenn das Unternehmen in mehreren Ländern aktiv ist und intern niemand die verschiedenen rechtlichen Themen koordiniert.
Unterschiedliche Abteilungen beauftragen möglicherweise unterschiedliche Kanzleien, ohne dass jemand den vollständigen Überblick hat.
Ein erfahrener Inhouse-Jurist kann hier für mehr Struktur sorgen.
Er muss nicht jedes Detail des französischen, niederländischen oder amerikanischen Rechts kennen.
Wichtig ist vielmehr, dass er mit lokalen Kanzleien zusammenarbeiten, deren Beratung im wirtschaftlichen Zusammenhang einordnen und die Geschäftsführung bei Entscheidungen unterstützen kann.
Für Unternehmen mit konkreten internationalen Wachstumsplänen kann das ein wichtiger Vorteil sein.
Sollte die erste Einstellung ein Senior Legal Counsel, Head of Legal oder General Counsel sein?
Das hängt davon ab, was das Unternehmen tatsächlich benötigt.
Wenn sich die Arbeit hauptsächlich auf kommerzielle Verträge, arbeitsrechtliche Themen und die Steuerung externer Kanzleien konzentriert, kann ein erfahrener Senior Legal Counsel völlig ausreichend sein.
In Deutschland gibt es viele Senior Legal Counsels, die bereits sehr eigenständig arbeiten, das Management beraten und komplexe rechtliche Angelegenheiten verantworten, ohne bisher den Titel Head of Legal oder General Counsel getragen zu haben.
Einige sind durchaus bereit, den nächsten Karriereschritt zu machen und erstmals die Verantwortung für eine Rechtsfunktion zu übernehmen.
Wenn das Unternehmen dagegen jemanden benötigt, der die Geschäftsführung und den Beirat berät, Transaktionen begleitet, komplexe regulatorische Themen verantwortet und eine Rechtsabteilung aufbaut, kann ein erfahrener Head of Legal oder General Counsel die passendere Wahl sein.
Wer einen zu unerfahrenen Juristen einstellt, riskiert allerdings, dass dieser mit der eigenständigen Verantwortung für komplexe rechtliche Fragen überfordert ist.
Deshalb ist es wichtig, das richtige Erfahrungsniveau von Anfang an festzulegen.
Worauf sollte man bei der ersten Inhouse-Einstellung achten?
Eine besondere Herausforderung bei der ersten juristischen Einstellung besteht darin, dass es im Unternehmen normalerweise niemanden gibt, der die fachliche Kompetenz der Kandidaten zuverlässig beurteilen kann.
Häufig führt der CFO, CEO oder HR Director den Auswahlprozess.
Ob jemand gut kommuniziert und einen wirtschaftlich orientierten Eindruck macht, lässt sich meist relativ gut einschätzen. Die tatsächliche Tiefe der juristischen Erfahrung zu beurteilen, ist dagegen schwieriger.
Bei der ersten Inhouse-Einstellung würde ich besonders darauf achten, wie eigenständig ein Kandidat bisher gearbeitet hat.
Hat die Person rechtliche Themen selbst verantwortet oder war sie immer Teil eines größeren Teams mit erfahrenen Kollegen?
Kann sie unterschiedliche Rechtsfragen bearbeiten oder konzentriert sich ihre Erfahrung auf einen sehr engen Fachbereich?
Wie sicher ist sie im Umgang mit Mitarbeitern und Führungskräften ohne juristischen Hintergrund?
Und vielleicht am wichtigsten: Kann sie eine klare Empfehlung geben, wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist?
Hinzu kommt der praktische Teil der Arbeit.
Der erste Inhouse-Jurist muss möglicherweise Vertragsvorlagen einführen, externe Kanzleien organisieren, interne Prozesse verbessern und Beziehungen zu Abteilungen aufbauen, die bisher noch nie mit einer eigenen Rechtsabteilung gearbeitet haben.
Nicht jeder Jurist arbeitet gerne in einem solchen Umfeld.
Wer seine gesamte Karriere in einer großen, gut ausgestatteten Rechtsabteilung verbracht hat, kann fachlich hervorragend sein, sich beim Aufbau einer Rechtsfunktion von Grund auf aber zunächst schwertun.
Das muss kein Ausschlusskriterium sein.
Man sollte es im Auswahlprozess jedoch berücksichtigen.
Spart ein eigener Inhouse-Jurist tatsächlich Kosten?
Das ist möglich. Ich wäre allerdings vorsichtig, die Kostenersparnis zum Hauptargument für eine Einstellung zu machen.
Ein erfahrener Inhouse-Jurist ist in Deutschland eine erhebliche Investition. Neben dem Grundgehalt müssen Unternehmen auch Bonuszahlungen, Arbeitgeberabgaben und weitere Personalkosten berücksichtigen.
Wenn externe Kanzleien hauptsächlich für gelegentliche Spezialfragen eingesetzt werden, lohnt sich eine Festanstellung möglicherweise nicht.
Anders sieht es aus, wenn ein großer Teil der externen Rechtsberatung aus wiederkehrenden Aufgaben besteht, die intern übernommen werden könnten.
Außerdem sollte man nicht nur auf die Rechnungen der Kanzleien schauen.
Wie viel Zeit verbringt die Geschäftsführung mit rechtlichen Themen?
Dauern Vertragsverhandlungen länger als notwendig?
Verzögern sich Geschäftsabschlüsse, weil intern niemand rechtliche Entscheidungen vorbereiten kann?
Könnte ein eigener Jurist Probleme früher erkennen und dadurch spätere Kosten vermeiden?
Diese Faktoren lassen sich schwerer beziffern, können aber ebenso wichtig sein.
In manchen Fällen sinken die gesamten Rechtskosten durch die erste Inhouse-Einstellung zunächst überhaupt nicht.
Der Vorteil besteht dann eher darin, dass rechtliche Angelegenheiten besser organisiert sind, Entscheidungen schneller getroffen werden und das Management mehr Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Risiken gewinnt.
Nicht erst handeln, wenn bereits Probleme entstanden sind
Unternehmen beschäftigen sich häufig erst dann ernsthaft mit ihrer ersten juristischen Einstellung, wenn etwas schiefgelaufen ist.
Vielleicht hat sich ein wichtiger Vertragsabschluss verzögert, ein unerwartetes regulatorisches Problem ist aufgetreten oder die Geschäftsführung ist mit den Kosten externer Kanzleien unzufrieden.
Solche Situationen können den Bedarf an interner juristischer Unterstützung deutlich machen.
Allerdings braucht die Suche nach einem guten Inhouse-Juristen in Deutschland Zeit, insbesondere wenn die Person genügend Erfahrung mitbringen soll, um weitgehend eigenständig zu arbeiten.
Die besten Kandidaten sind häufig bereits in attraktiven Positionen und suchen nicht aktiv nach einer neuen Stelle.
Sie möchten außerdem verstehen, warum das Unternehmen die Position schafft, welche Verantwortung damit verbunden ist und welche Unterstützung sie erwarten können.
Deshalb lohnt es sich, über die erste Einstellung nachzudenken, bevor der Bedarf akut wird.
Wann ist also der richtige Zeitpunkt?
Meiner Ansicht nach gibt es keine bestimmte Umsatzgrenze, Mitarbeiterzahl oder Finanzierungsphase, ab der ein Unternehmen seinen ersten Head of Legal einstellen sollte.
Manche Unternehmen können über viele Jahre problemlos mit externen Kanzleien arbeiten.
Bei anderen entsteht der Bedarf deutlich früher.
Wenn rechtliche Fragen zunehmend zum Tagesgeschäft gehören, die Kosten externer Beratung steigen, Vertragsverhandlungen zu lange dauern und das Management immer mehr Zeit mit juristischen Angelegenheiten verbringt, sollte man sich mit einer Inhouse-Einstellung beschäftigen.
Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass sofort ein General Counsel benötigt wird.
Möglicherweise ist ein erfahrener Senior Legal Counsel mit breiter wirtschaftsrechtlicher Erfahrung die passendere Lösung.
Entscheidend ist, zunächst den tatsächlichen Bedarf des Unternehmens zu verstehen und darauf aufbauend das richtige Profil zu definieren.
Deep Blue Recruitment ist auf die Besetzung von Inhouse-Positionen in Deutschland spezialisiert – von der ersten Legal-Counsel-Einstellung bis zur Suche nach erfahrenen Heads of Legal und General Counsels.
Wenn Sie überlegen, Ihren ersten Inhouse-Juristen einzustellen, und eine Einschätzung zum deutschen Kandidatenmarkt wünschen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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